Neues NRW-Forstgesetz: Trail-Verbot vorerst abgewendet
Nach heftigen Protesten gegen den ursprünglichen Entwurf des Landesforstgesetzes in Nordrhein-Westfalen gibt es nun Neuigkeiten: Die zweite Version des Gesetzesentwurfs entschärft die Lage für Mountainbiker spürbar. Das zuvor befürchtete, pauschale Trail-Verbot scheint vorerst abgewendet zu sein.
Besonders erfreulich sind die Anpassungen für E-Mountainbiker, deren Rechte und Nutzungsmöglichkeiten im Wald nun klarer und fahrradfreundlicher geregelt werden sollen. Allerdings gibt es nicht für alle Grund zur Freude: Das ungenehmigte Schaufeln und Anlegen inoffizieller Strecken wird weiterhin streng reglementiert und bleibt im Visier der Forstbehörden.
Damit wählt die Landesregierung einen gemäßigteren Weg, der den naturverträglichen Bikesport im Wald toleriert, wilden Eingriffen in die Natur jedoch Grenzen setzt. Für die MTB-Community in NRW bedeutet dieser überarbeitete Gesetzesentwurf einen ersten, wichtigen Teilerfolg und verspricht wieder mehr Rechtssicherheit auf den heimischen Wegen.